Wurzel

Stamm

Krone

Prickelndes

Alkoholfrei

Hochprozentiges

Probier-Pakete

Peitz-Präsente

TraubenSprizz

5,90 €

Traubensaft weiß mit zugesetzter Kohlensäure

5,80€*/0,75Ltr. (7,87€*/1Ltr.)
*Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand

mindestens haltbar bis 10/2025

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Artikelnummer: 1543 Kategorie:

Ein alkoholfreies prickelndes Vergnügen.

Durch die Kohlensäure schmeckt unser TraubenSprizz herber als der reine Traubensaft und ist für Kinder und für Alle, die auf Alkohol verzichten, bestens geeignet.

Zusätzliche Information

Zutaten:

Traubensaft, Kohlensäure, Antioxidationsmittel (Ascorbinsäure)

100ml

enthalten durchschnittlich:

Brennwert

276 kJ / 66kcal

Fett

< 0,5g

davon gesättigte Fettsäuren

< 0,1g

Kohlenhydrate

16,1g

davon fruchteigener Zucker

16,1g

Eiweiß

< 0,5g

Salz

< 0,01g

Weitere Eigenschaften:

Vertrieb: Weinhaus Hermann Heinrich Peitz GbR

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Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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