IMPRESSUM

Impressum

Weingut Hermann Heinrich Peitz eGbR

vertreten durch Hans-Peter Peitz und Viktoria Peitz

Paierweg 1

55595 Wallhausen

 

Tel: 067061323

Fax: 067061240

E-Mail: info@peitzwein.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE354889101

 

Weinbautechniker: Hans-Peter Peitz

B. Sc. Weinbau & Oenologie: Viktoria Peitz

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Zuständige Kammer:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach

 

Gesetzliche Grundlage unserer Tätigkeit: Weingesetz (WeinG)

http://bundesrecht.juris.de/weing_1994/BJNR146710994.html

 

Hinweise zu Urhebern und Urhebernutzungsrechten:

Christian Borchert

Steffen Henkel

Christina Brumm

 

Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten:

 

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@peitzwein.de

Wir sind nicht verpflichtet, an anderen außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nehmen daran auch nicht teil.

 

 

Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

Unser Weingut Hermann Heinrich Peitz GbR erhält im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verwalteten rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Enwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert durch das Land, eine Förderung für seine Leistungen:

in den Agrar- und Klimamaßnahmen:
Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

 

 

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

europa.eu/youreurope/garantien Hinweis in voller Größe öffnen